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Neue Beitragsbemessungsgrenzen (BGG) für 2025

von Thanh Ha Nguyen

So profitieren Sie und Ihre Mitarbeitenden

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) – ein unscheinbarer Begriff mit großer Wirkung. Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag die beitragspflichtigen Einnahmen von gesetzlich Versicherten für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen werden. Damit ist sie nicht nur ein Eckpfeiler der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) und betrifft die betriebliche Altersvorsorge (bAV), sondern hat auch Auswirkungen im Bereich der Krankenversicherung. Für Arbeitgeber eröffnet sie die strategische Chance: die finanzielle Zukunft Ihrer Mitarbeitenden aktiv zu stärken, Themen wie die betriebliche Krankenversicherung (bKV) in die Vorsorge einzubinden und Ihr Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren.

Die BBG legt unter anderem fest, bis zu welcher Gehaltshöhe Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden müssen. Sie beeinflusst die monetäre Höhe des Pflichtzuschusses, den Arbeitgeber leisten müssen, und definiert, bei einkommensabhängigen Zuschussmodellen, wer überhaupt Anspruch auf Zuschüsse hat – und in welcher Höhe.

In der Krankenversicherung führt die BBG zur Anpassung des Höchstbetrages und legt im Bereich der Versicherungspflichtgrenze fest, wer zukünftig pflicht- und wer freiwillig versichert ist.

Nutzen Sie die neuen BBG-Werte als strategisches Werkzeug: Optimieren Sie Ihre bAV-Angebote, richten Sie Ihre Benefits rund um das Thema Gesundheit neu aus. Schaffen Sie nachhaltige Anreize für Top-Talente und sichern Sie sich so langfristig einen Vorsprung im Wettbewerb um die besten Köpfe!

Das Bundeskabinett hat am 6. November 2024 die „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ verabschiedet. Nach der Zustimmung des Bundesrats am 22. November 2024 ist die Verordnung planmäßig zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten.1

Wir möchten Ihnen einen umfassenden Überblick über die bevorstehenden Änderungen geben und erläutern, welche Konsequenzen die Erhöhung für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die Krankenversicherung (KV) mit sich bringt.

Allgemeine Rentenversicherung – Beitragsbemessungsgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich von 90.600 Euro auf 96.600 Euro pro Jahr. Dies bedeutet eine Erhöhung von monatlich 7.550 Euro auf 8.050 Euro.

Kranken- und Pflegeversicherung – Beitragsbemessungsgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich von 62.100Euro auf 66.150 Euro pro Jahr. Dies bedeutet eine Erhöhung von monatlich 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro.

Kranken- und Pflegeversicherung – Versicherungspflichtgrenze: Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 69.300 EUR auf 73.800 EUR.

Kostenloses Webinar: Was gilt für Unternehmen in 2025 zu beachten?

Im Jahr 2025 stehen einige Änderungen in der betrieblichen Vorsorge an: In unserem Webinar am 23. Januar 2025 erhalten Sie einen klaren Überblick über die anstehenden Neuerungen und was Sie konkret tun müssen, um Ihre Vorsorgestrategie compliance-sicher und zukunftsfähig zu gestalten.

Vorteile der betrieblichen Vorsorge für Sie und Ihre Mitarbeitenden

Erhöhung der Attraktivität als Arbeitgeber

Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen können Unternehmen wettbewerbsfähige bAV-Angebote und bKV-Angebote schaffen, die potenzielle Mitarbeitende ansprechen und die Attraktivität als Arbeitgeber steigern.

Förderung der Mitarbeiterbindung

Höhere Arbeitgeberbeteiligungen zur betrieblichen Altersvorsorge zeigen Wertschätzung und führen zu erhöhter Zufriedenheit, besserer Bindung und verringertem Fluktuationsrisiko. Die begleitende Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung zur Gesundheitsvorsorge, oder als Gesundheitsbudget runden dabei das Angebot ab!

Steigerung der Produktivität

Klare Anreize in der bAV steigern das Engagement der Mitarbeitenden. Wenn sie erkennen, dass Ihr Arbeitgeber in Ihre finanzielle Sicherheit investiert, wirkt sich das positiv auf ihre Motivation aus.

Unterstützung durch innovative Maßnahmen

Zusätzliche Informationsangebote und persönliche Beratung stärken das Verständnis der Mitarbeitenden für neue Möglichkeiten und zeigen, dass das Unternehmen an ihrer finanziellen Zukunft interessiert ist.

Stärkung der Unternehmenswerte

Die Nutzung der Beitragsbemessungsgrenzen reflektiert moderne und verantwortungsbewusste Werte, verbessert das externe Image und fördert eine nachhaltige, partnerschaftliche Kultur in der betrieblichen Altersvorsorge. So profitieren sowohl Mitarbeitende als auch Sie als Arbeitgeber.

Die Beitragsbemessungsgrenzen 2025 bieten Ihnen eine wertvolle Gelegenheit, den finanziellen Spielraum für Ihre Mitarbeitenden zu erweitern. Durch die gezielte Nutzung dieser Grenzen können wir nicht nur die Altersvorsorge Ihrer Mitarbeitenden optimieren, sondern auch deren Motivation und Bindung an Ihr Unternehmen stärken. Indem wir attraktive Vorsorgemodelle implementieren, schaffen wir ein zusätzliches Incentive, das die Zufriedenheit und Loyalität Ihrer Mitarbeitenden erhöht.

Ihr Ansprechpartner

Weitere Informationen

  1. Für weitere Informationen und Details zu dieser Verordnung besuchen Sie bitte die offizielle politische Seite: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. ↩︎

T 040 69 63 510-0

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