Datenschutz in der bAV –
Wir sorgen für mehr Sicherheit

Suchen Sie nach einer sicheren bAV-Lösung? Über CPP bekommen Sie eine digitale Lösung, die die Verwaltung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge auf die nächste Stufe hebt. Gewinnen Sie mehr Transparenz und Sicherheit für Ihre Mitarbeiter mit einem cloudbasierten Ansatz, der keine Datenschutz-Fragen offenlässt. 

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Mehr Pflichten beim Datenschutz – auch in der bAV

In der betrieblichen Gesundheits- und Renten-Vorsorge sind naturgemäß sensible und sehr persönliche Daten im Spiel, die es entsprechend zu schützen gilt. Die Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Regeln hinsichtlich der Datenverarbeitung weiter verschärft und neue Pflichten für Sie als Arbeitgeber hervorgebracht – insbesondere, was die Informations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten sowie den Umgang mit Einwilligungserklärungen Ihrer Mitarbeiter anbelangt.

Für diese gesteigerten Anforderungen haben wir unsere bAV-Verwaltung rechtzeitig digitalisiert. Wir arbeiten seit Jahren nach TÜV-zertifiziertem Qualitätsmanagement in einer cloudbasierten Lösung. Damit bieten Sie Ihren Mitarbeitern nicht nur einen effizienten Datenschutz im Rahmen ihrer bAV, sondern auch eine individuelle und transparente Betreuung.

CPP – Mit unserem CPP-Service-Portal gehen Sie auf Nummer sicher

Intuitiv, flexibel, sicher. Nutzen Sie die Vorteile einer papierlosen Verwaltung, die Ihnen den bAV-Alltag erleichtert und gleichzeitig mehr Datenschutz bedeutet.

Das digitale CPP Serviceportal

Digitale Prozesse für mehr Gewissheit im Datenschutz

Die Einführung, Kommunikation und Verwaltung einer bAV ist eng geknüpft an Datenschutz. Angefangen bei einer einfachen E-Mail-Adresse bis hin zu sehr privaten Informationen rundum Gesundheit und Finanzen, die den Vertragspartnern zur Leistungserbringung mitgeteilt werden müssen – stets benötigen Sie die Einwilligung Ihrer Mitarbeiter, ihre Daten nutzen und ggf. an Dienstleister oder Versicherer weitergeben zu dürfen. Gleichzeitig geht es darum, zu dokumentieren, dass Sie alle Informations- und Kommunikationspflichten eingehalten haben, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Eine digitale bAV verschafft Ihnen in allen diesen Punkten mehr Gewissheit und Transparenz, so dass Sie Ihren Datenschutz-Pflichten leichter nachkommen können.

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Informationspflichten für Unternehmen

Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden aktiv über Ihr Vorsorgeangebot und etwaige Zuschüsse zu informieren und eine Entscheidung für oder gegen eine mögliche Entgeltumwandlung zu dokumentieren.

Informationsrechte Ihrer Mitarbeitenden

Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht, jederzeit persönlich Auskunft einzuholen über Umfang, Speicherung und Nutzung ihrer Daten. Über das CPP bAV-Portal werden Ihre Mitarbeitenden gemäß der DSGVO laufend zum richtigen Zeitpunkt und im notwendigen Umfang über alle datenschutzrelevanten Vorgänge informiert. Dabei wird automatisch erfasst, wann welche Informationen geflossen sind, so dass Sie Ihrer Rechenschaftspflicht auch hier jederzeit nachkommen können.

Umgang mit Einwilligungserklärungen

Eine Einwilligungserklärung zur Datennutzung gilt nicht für immer. Ihre Mitarbeitenden haben ein bedingungsloses Widerrufsrecht für Einwilligungen in Datenschutzerklärungen. Das heißt: Ihre Mitarbeitenden können die Einwilligung jederzeit und ohne Einschränkung widerrufen. Jede Einwilligung und jeder Widerruf, z.B. für die Ansprache per E-Mail oder den Erhalt von weiteren Angeboten durch CPP, wird automatisch im CPP bAV-Portal abgelegt und gespeichert. So gehen Sie sicher, dass Sie stets aktuellen Überblick über die erteilten Einwilligungserklärungen behalten und auch auf Widerrufe kurzfristig und angemessen reagieren können.

Rechenschaftspflichten

Unternehmen müssen nicht nur ausreichende Maßnahmen zum Datenschutz treffen und diese laufend auf ihre Wirksamkeit überprüfen, sie müssen die Maßnahmen und Wirksamkeitsprüfungen auch jederzeit nachweisen können. Als CPP-Kunde arbeiten Sie gemeinsam mit CPP und den beteiligten Versicherungspartnern nach TÜV-geprüftem Qualitätsmanagement mit nachweisbaren Prozessen in einem geschützten Datenraum, was ein Höchstmaß an Datensicherheit und Transparenz garantiert.

Erfüllen Sie mit Ihrer bAV die neusten Datenschutz-Anforderungen?

Wir analysieren Ihre aktuelle Situation, um eine Lösung zu entwickeln, die Ihren individuellen Ansprüchen gerecht wird und Sie vor relevanten rechtlichen Risiken abgesichert.

Beratung in der digitalen bAV

Die Grundprinzipien des Datenschutzes gelten auch für die betriebliche Altersvorsorge

Die DSGVO geht von sieben Grundprinzipien des Datenschutzes aus: 

  • Transparenz
  • Datenminimierung
  • Zweckbindung
  • Richtigkeit
  • Speicherbegrenzung
  • Integrität und Rechenschaftspflicht hinsichtlich der Datenverarbeitung

Über unser Arbeitgeber-Serviceportal können wir Ihnen die Einhaltung dieser Datenschutzrichtlinien inhaltlich zusichern. Grundlage für die Nutzung aller personenbezogenen Daten Ihrer Mitarbeiter regelt ein gemeinsamer Auftragsverarbeitungsvertrag.

Herausforderungen im Datenschutz beim Thema bAV

Als Arbeitgeber unterliegen Sie, wenn sie personenbezogene Daten Ihrer Arbeitnehmer verarbeiten, dem Anwendungsbereich der DSGVO. Die Grundprinzipien des Datenschutzes gelten folglich auch in der bAV. Die Betrachtung ist hier allerdings komplex, weil bAV immer ein Mehrparteienverhältnis zwischen Unternehmen, Mitarbeitenden, Versicherern und Verwaltungsdienstleister bedeutet, in dem alle Beteiligten sorgfältig abgegrenzte Aufgaben erfüllen.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt die Einhaltung des Datenschutzes zwischen allen Vertragspartnern

Wenn Sie für die Verwaltung Ihrer bAV einen Dienstleister beauftragen, benötigen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der diese Beziehung abbildet und rechtssicher regelt. Wir schließen mit unseren Kunden einen in der Praxis erprobten Auftragsverarbeitungsvertrag ab, auf dessen Basis wir und unsere Leistungspartner die personenbezogenen Daten Ihrer Mitarbeitenden gemeinsam schützen und rechtssicher arbeiten.

Ihre Vorsorge-Experten

Expertise und Erfahrung für Ihre betriebliche Vorsorge.

Haben Sie Fragen zum Thema Datenschutz in der bAV?

Was das Thema Datenschutz angeht, gelten in der betrieblichen Vorsorge keine besonderen Gesetze, aber besondere Bedingungen. In der Zusammenarbeit mit CPP können Sie sicher sein, gegen alle relevanten rechtlichen Risiken abgesichert zu sein. Sollten Sie oder Ihr Datenschutzbeauftragter in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gern persönlich oder vermitteln einen Kontakt zu unserem langjährigen Datenschutzbeauftragten.

Tobias Mauß ist Geschäftsführer der Mauß Datenschutz GmbH und seit 2015 der externe betriebliche Datenschutzbeauftragte von CPP. Als studierter Informatiker und zertifizierter Projektmanager verfügt er neben dem notwendigen datenschutzrechtlichen Wissen auch über unabdingbares Wissen und Handwerkszeug aus den direkt angrenzenden Disziplinen.

T 040 69 63 510-0

beratung@cppartner.de