Grüne bAV: Nachhaltigkeit in der betrieblichen Altersvorsorge

ESG-konforme Angebote machen Ihre bAV für Mitarbeitende attraktiv und glaubwürdig. Wir beraten Sie kostenlos.

Umweltfreundlich, Sozial, Ethisch – Die EU setzt sich mit dem 2019 beschlossenen Green Deal das Ziel, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Auch in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) spielt das Thema Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle. ESG – das Akronym steht für Nachhaltigkeit in den Bereichen Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) – ist jetzt in aller Munde – nicht zuletzt, weil seit dem 2. August 2022 Versicherer und Vermittler über die Transparenzverordnung (TVO) in der Pflicht stehen, ihre Verhaltensregeln in Sachen Nachhaltigkeit offenzulegen.

Grundpfeiler der ESG-Regulierung ist der im März 2018 von der EU-Kommission beschlossene Aktionsplan zur Förderung des nachhaltigen Wachstums, um nachhaltige Investitionen zu fördern und die Kapitalströme in nachhaltige Projekte zu lenken. Wie ernst es der Europäischen Union damit ist, zeigt unter anderem die Offenlegungsverordnung „EU Sustainable Finance Disclosure Regulation“ (SFDR) und damit Maßnahmen wie die Einführung einer EU Taxonomie-Verordnung.

Nachhaltigkeit plus Rendite – Grüne bAV als Chance, auch junge Mitarbeitende für die Vorsorge zu gewinnen

Ohne Frage stehen auch heute Rendite-Risiko-Überlegungen bei den meisten Mitarbeitenden im Fokus. Doch die ESG-Ansprüche steigen. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möchten heute mit der Wahl der betrieblichen Altersvorsorge – neben dem guten Gefühl für das eigene Alter vorzusorgen – aktiv zum Umweltschutz beitragen.

Kostenloser Arbeitgeberleitfaden für Nachhaltigkeit in der bAV

Erfahren Sie in unserem kurzen Gratis-Leitfaden, wie Ihr Unternehmen die ESG-Anforderungen in der bAV erfüllen und gleichzeitig Reporting, Planung und Umsetzung in der bAV verbessern kann.

Metastudien zeigen, dass Nachhaltigkeits- und Rendite-Ziele nicht im Widerspruch stehen. Im Gegenteil – oft schneiden nachhaltige Geldanlagen bei der finanziellen Performance sogar besser ab (Wallis und Klein, 2014; Friede, Busch und Bassen, 2015).

Für Ihr Unternehmen bietet dies neue Chancen. Mit einer ESG-konformen Beratung und bAV-Angeboten für grüne Investments werden Sie als nachhaltig handelnder Arbeitgeber wahrgenommen und können so gerade bei ihren jüngeren Mitarbeitenden punkten. Denn Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen in der nachhaltigen bAV einen in mehrerlei Hinsicht sinnvollen Weg, ihr Leben im Alter besser gestalten zu können und erkennen gleichzeitig die Wertschätzung für eigene, nachhaltige und zukunftsgewandte Interessen. Nutzen Sie deshalb die Chance, sich als nachhaltig agierender Arbeitgeber zu profilieren.

Nachhaltige bAV – auch Ihr Unternehmen profitiert

Die bAV ist eine ohnehin nachhaltige Sozialleistung, besonders aber, wenn sie in nachhaltige Anlagen investiert. Sie wirkt positiv als ein nach außen sichtbares Engagement im CSR-Bericht eines jeden Unternehmens.

Unternehmen können die ESG-orientierte betriebliche Altersvorsorge als unverkennbares Merkmal in ihr Employer Branding integrieren. Mit darauf zugeschnitten bAV-Angeboten können Sie Ihr Image und Selbstbild als sozialer und engagierter Arbeitgeber ausbauen.

Wir zeigen Ihnen, mit welchen grünen Produkten und passgenauen Zuschuss- und Teilnahmemodellen Sie Ihr Benefit-Angebot in Richtung Nachhaltigkeit modifizieren können. Wir beraten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sachen Nachhaltiger bAV und wir übernehmen die Verwaltung Ihrer betrieblichen Vorsorge.

Nachhaltigkeitsberichte schon jetzt bald Pflicht – Seien Sie beim Thema Grüne bAV schneller als andere

Durch die EU-Taxonomie-Verordnung ergeben sich neue Berichtspflichten für Unternehmen: Kapitalmarktorientierte Unternehmen größer 500 Mitarbeitern müssen qualitative Angaben darüber machen, inwieweit ihre Wirtschaftsaktivitäten nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Ziele sind.

Dies betrifft zunächst den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, weitere Umweltziele werden ab Januar 2023 in die Berichtspflicht einbezogen.

Die erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung soll künftig mit der Finanzberichterstattung gleichgestellt sein. Die Transparenz hinsichtlich nachhaltiger Aktivitäten soll erhöht und sogenanntes Greenwashing erschwert, wenn nicht verhindert werden. So ist auch zu vermuten, dass sich die Pflichten der Berichterstattung künftig auch kleinere Unternehmen erstreckt.

Gern unterstützen wir Sie bei der Berichterstattung rund um Ihre nachhaltige bAV und liefern Ihnen die passenden Informationen für Ihren Nachhaltigkeitsbericht.

Jetzt Beratung anfragen

Immer mehr Nachwuchskräfte wünschen sich nachhaltige Lösungen für ihre bAV

Arne Gels, Retencon AG, im Gespräch mit CPP-Geschäftsführer Oliver Schön

Betriebliche Vorsorge ist ja an sich schon nachhaltig – schließlich soll sie für Mitarbeitende finanzielle Sicherheit im Alter schaffen.

Darüber hinaus steigt aber insbesondere bei jüngeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Nachfrage nach Fonds-Produkten, die ausschließlich in nachhaltig agierende Firmen investieren.

Ein gemeinsames Investment in Rente und Umwelt …

  • Was bAV mit Nachhaltigkeit zu tun hat
  • Bei jüngeren Zielgruppen steigt die Nachfrage nach nachhaltigen Investments
  • Warum sich die „Grüne Rente“ auch für Arbeitgeber lohnt 

„40 Prozent der jüngeren Mitarbeitenden entscheiden sich in den Beratungsgesprächen mit uns für genau das Produkt in unserem Portfolio, das sicher in nachhaltige Anlagen investiert“

Oliver Schön, geschäftsführender Gesellschafter von CPP

Transparenzverordnung gibt „Greenwashing“ keine Chance

„Grün“ bedeutet nicht gleich „Grün“. Die Finanzaufsicht unterscheidet zwischen Produkten, die gar keine Nachhaltigkeitsziele verfolgen, solchen, die lediglich mit ökologischen und sozialen Merkmalen werben („Light Green“ nach Artikel 8 der Transparenzverordnung) und solchen, die tatsächlich mit Ihrer Investitionen Umwelt- oder soziale Ziele verfolgen („Dark Green“ nach Artikel 9). Der Grad der Nachhaltigkeit muss Ihren Mitarbeitenden entsprechend der Verordnung in den vorvertraglichen Informationen nachgewiesen werden. Unsere Berater wissen, worauf es dabei ankommt

Nachhaltige bAV-Produkte, zertifizierte Beratung – CPP macht die Pflicht zur Kür

Bei CPP sind nachhaltige Geldanlagen fester Bestandteil des Angebots und der Beratungen. Damit erfüllen wir die Anforderungen der Transparenzverordnung schon seit geraumer Zeit.

Auf Wunsch können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kunden zwischen „klassischer“ und „grüner“ Rente wählen. Heute entscheiden sich bei uns schon über 50% aller bAV-Neueinsteiger für ein grünes Investment.

Nachhaltigkeit bei CPP auf einen Blick:

  • Nachhaltige Produkte: Angebot nachhaltiger Versicherungslösungen
  • Zertifizierte Beratung: Unsere Beraterinnen und Berater sind in Kooperation mit dem INAF Institut für nachhaltiges, ethisches Finanzwesen e. V. als „Nachhaltigkeits-Berater (#Altersvorsorge)“ zertifiziert.
  • Transparente Information: Wir liefern Informationen zu Produkt- und Unternehmensratings zur Bewertung der Nachhaltigkeit, zu Renditechancen nachhaltiger Finanzprodukte und zu den regulatorischen Anforderungen an Vermittler und Versicherer.

Detaillierte Informationen zu unserer Nachhaltigkeitsstrategie finden Sie unter Nachhaltigkeit in der Beratung.

Als Spezialist und Vorreiter für betriebliche Altersvorsorge helfen wir Ihnen, einfach und nachhaltig für Ihr Team vorzusorgen und schaffen so Mehrwerte für Sie, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und für die Umwelt.

Vorteile für Unternehmen, Mitarbeitende und Umwelt – und das gute Gefühl, das Richtige zu tun

Vorteile für Arbeitgeber

  • Instrument zur Mitarbeitergewinnung und -bindung.
  • Pflege und Verbesserung Arbeitgeber-Images
  • Vorsprung im Wettbewerb um Arbeitskräfte
  • heute schon die Anforderungen von morgen erfüllen

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Nachhaltige, zertifizierte Anlageprodukt
  • Kompetente Beratung von ESG-zertifizierten Beratern
  • Jährliche Information zum Nachhaltigkeitsbericht des Versicherers

Kostenloser Arbeitgeberleitfaden für Nachhaltigkeit in der bAV

Erfahren Sie in unserem kurzen Gratis-Leitfaden, wie Ihr Unternehmen die ESG-Anforderungen in der bAV erfüllen und gleichzeitig Reporting, Planung und Umsetzung in der bAV verbessern kann.

T 040 69 63 510-0

beratung@cppartner.de