Versorgungsordnung: Die Grundlage Ihrer bAV

Die Gestaltung einer effizienten und rechtssicheren Versorgungsordnung ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Ihrem Unternehmen. Unser Ziel ist es, Sie mit Fachkompetenz bei der Erstellung eines rechtssicheren Regelwerks für Ihre bAV zu unterstützen.

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Die Versorgungsordnung als Balanceakt zwischen individueller Freiheit und Rechtssicherheit

Die Entwicklung einer optimalen bAV ist für viele Unternehmen eine anspruchsvolle Aufgabe. Während der Gesetzgeber grundlegende Rahmenbedingungen vorgibt, bleibt die Ausarbeitung der spezifischen Details der Betriebsrente den Unternehmen selbst überlassen. Diese Freiheit erfordert einerseits ein tiefes Verständnis für rechtliche Anforderungen und andererseits eine präzise Anpassung an die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens und seiner Mitarbeitenden.

Hier liegt die Kunst: Eine maßgeschneiderte Versorgungsordnung zu entwickeln, die nicht nur rechtssicher und konform mit den gesetzlichen Vorgaben ist, sondern auch die spezifischen Ziele und Ressourcen des Unternehmens berücksichtigt, insbesondere was die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Entgeltumwandlung angeht. Bei einem guten Vorsorgekonzept geht es darum, ein Gleichgewicht zu finden zwischen finanziellen Möglichkeiten für Sie als Unternehmen und attraktiven Vorsorgeoptionen für Ihr Team. Dieses sollte sich dann in einer Versorgungsordnung wiederfinden.

Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Sie über die wichtigsten Aspekte aufklären. Sollten Sie individuelle Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos.

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Welche Vorteile bietet die Versorgungsordnung?

Der wahrscheinlich größte Vorteil einer Versorgungsordnung ist das reduzierte Haftungsrisiko für Sie als Arbeitgeber. Aber es gibt noch weitere interessante Vorteile:

Entlastung der Personalabteilung: Die konsequente Einhaltung einer Versorgungsordnung garantiert standardisierte Prozesse, die den administrativen Aufwand Ihrer HR reduzieren können. Neue Mitarbeitenden können schneller ins System integriert werden und individuelle Absprachen werden seltener – da sich viele Fragen bereits durch einen Blick ins Regelwerk klären lassen.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Eine einheitliche Regelung der bAV schafft Transparenz ermöglicht eine einfache und standardisierte Integration neuer Mitarbeiter in das bestehende Versorgungssystem. Sobald Ihre Mitarbeitenden sich für die betriebliche Altersvorsorge entscheiden, werden die entsprechenden Beiträge automatisch berechnet und in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt. So können auch Fehlerquellen und manuelle Aufwände reduziert werden.

Last, but not least: Klare Regeln schaffen Verbindlichkeit. Und Verbindlichkeit stärkt das Vertrauen in Ihr Unternehmen.

Ist eine Versorgungordnung Pflicht?

Eine Versorgungsordnung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, mit Blick auf das Nachweisgesetz jedoch empfehlenswert. Dieses besagt, dass Sie Ihre Mitarbeitenden schriftlich auf die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses hinweisen müssen.

Für die bAV bedeutet das, dass es sinnvoll ist, Mitarbeitende über das betriebliche Vorsorgekonzept schriftlich in Papierform zu informieren – mit einer Versorgungsordnung kommen Sie genau dieser Pflicht nach und stehen damit auf der sicheren Seite.

Welche Inhalte umfasst das Regelwerk?

Eine Versorgungsordnung ist in ihrem Aufbau flexibel und kann an die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasst werden. Einige wesentliche Bestandteile eines Regelwerks, das eine arbeitgeberfinanzierte bAV koordiniert, sind unter anderem:

  • Festlegung der begünstigten Mitarbeitenden: Sie können unterschiedliche Regelungen für verschiedene Gruppen wie zum Beispiel Führungskräfte und Facharbeiter – im Einklang mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz – festlegen.
  • Definition von Leistungsumfang und Leistungshöhe: Sie definieren den Beitrag, den Sie zur Altersversorgung leisten möchten und halten individuelle Faktoren wie zum Beispiel gestaffelte Beiträge je nach Betriebszugehörigkeit oder Bonuszahlungen für besondere Leistungen fest.
  • Bestimmung des Durchführungsweges und des Versorgungsträgers: Diese Entscheidung legt fest, über welchen Weg – zum Beispiel Direktversicherung, Pensionskasse – und welchen Träger die betriebliche Altersvorsorge abgewickelt wird. Darüber bestimmen ausschließlich Sie als Arbeitgeber.
  • Weitere Regelungen in einer Versorgungsordnung: Variable Arbeitgeberzuschüsse, die Umwidmung vermögenswirksamer Leistungen in die Altersvorsorge, Flexibilität – damit Sie auf unternehmerische Veränderungen wie Wachstum oder Umstrukturierungen reagieren können – sowie Nachhaltigkeits- und Risikoaspekte, administrative Abläufe und Fristen

Grundsätzlich bleibt es Ihnen überlassen, die Rahmenbedingungen für die betriebliche Vorsorge in Ihrem Unternehmen zu definieren und eine Versorgungsordnung aufzusetzen, die diese Bedingungen transparent kommuniziert. Nutzen Sie bei der Umsetzung Ihrer Versorgungsordnung aber gerne auch unsere Expertise, um ein attraktives und langfristig sicheres Vorsorgekonzept zu entwickeln, von dem Sie und Ihre Mitarbeitenden gleichermaßen profitieren.

Wir beraten Sie gerne und freuen uns, von Ihnen zu hören!

Ihre Vorsorge-Experten

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