Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Seit dem 1.1.2022 müssen Unternehmen das Betriebsrentenstärkungsgesetz rechtssicher umgesetzt haben und auch für bAV-Altverträge einen Zuschuss gewähren. Für Arbeitgeber ergeben sich Pflichten aber auch viele Fragen.

Mit uns treffen Sie die richtigen Entscheidungen und setzen das Betriebsrentenstärkungsgesetz rechtssicher und rechtzeitig um. Nutzen Sie unsere Erfahrung bei der erfolgreichen Gestaltung und Verwaltung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.

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Gratis-Leitfaden zur Umsetzung des Betriebsrenten- stärkungsgesetzes

In unserem Leitfaden finden Sie Hintergründe, Entscheidungshilfen und Erklärungen für eine sichere Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes.

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7 Schritte bis zur erfolgreichen Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie die Anforderungen an das Betriebsrentenstärkungsgesetz erfüllen, sollten Sie die folgenden Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Arbeitgeberpflichten erfüllen:

1. Prüfung auf Handlungsbedarf

Wenn Sie bereits ein Zuschussmodell für alle Mitarbeitenden haben, erfüllen Sie möglicherweise schon alle Arbeitgeberpflichten. Das können wir in einem kurzen Gespräch klären. In dem Fall bestätigen wir Ihnen gern die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften.

2. Entscheidung über Zuschussart

Ist ein pauschaler oder spitzer Arbeitgeberzuschuss der richtige für mein Unternehmen? Das hängt ab von der Bestandsstruktur, dem Gehaltsniveau und dem Verwaltungsaufwand, den Sie leisten können. Wir beraten Sie.

3. Wahl der Umsetzungsvariante

Ob bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen angepasst werden oder ein Neuvertrag abgeschlossen wird, um Ihre Zuschusspflicht zu erfüllen – das sollten Sie ihren Mitarbeitenden überlassen. Viele nutzen die Chance – im Sinne des Gesetzes – und wollen jetzt mehr tun für ihre Altersvorsorge. Wir sagen, worauf es für Sie ankommt.

4. Prüfung Ihrer Bestandsverträge auf Zuschusspflicht

Um einen Überblick über Ihren Vertragsbestand zu erhalten, sollten Sie Ihre Verträge kategorisieren und den sich daraus folgenden Administrationsaufwand sorgfältig abschätzen. Wichtig ist es auch zu prüfen, ob dich auch der Bestandsstruktur heraus verwaltungstechnische Hürden auftun. Das machen wir für Sie.

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5. Information Ihrer Mitarbeitenden über Ihr Zuschussmodell

Ihre Informationspflichten übernehmen wir. Wir informieren Ihre Mitarbeiter über Ihr Zuschussmodell und dokumentieren das Gespräch als Grundlage für die arbeitsrechtlich saubere Umsetzung Ihres Zuschussmodells.

6. Anpassung aller arbeitsrechtlichen Dokumente

Ihr Zuschussmodell muss in Ihrer Versorgungordnung oder Betriebsvereinbarung niedergeschrieben und Entgeltumwandlungsvereinbarungen mit Ihren Mitarbeitenden müssen angepasst werden. Das machen wir für Sie.

7. Umsetzung und Administration

Das Betriebsrentenstärkungsgesetzes macht die bAV-Administration für Unternehmen komplexer. Wir begleiten Ihre Personalabteilung bei der Umsetzung und sagen, was künftig getan werden muss.

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