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Betriebsrentenstärkungsgesetz – Ist Ihre bAV fit für 2022?

16.07.2021
von Boi Oberstebrink

Am 1.1.2022 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (kurz: BRSG) final in Kraft. Zukünftig gelten Zuschüsse verbindlich auch für bAV-Altverträge. Alle gesetzlichen Vorgaben müssen bis Januar 2022 rechtssicher eingerichtet und umgesetzt werden. Zu diesem Thema haben wir einen ausführlichen Leitfaden für Unternehmen entwickelt, den wir Ihnen hier zum Herunterladen zur Verfügung stellen:

Download des Arbeitgeberleitfadens zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Sollte Ihnen die gesetzliche Anpassung in allen Facetten noch nicht bekannt sein, sprechen Sie uns gern direkt an. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung, um auch Ihre bAV rechtskonform ins Jahr 2022 zu bringen.

Ihr Ansprechpartner

Sascha Weiße

Prokurist | Product Manager

Sascha Weiße

T 040 69 63 510-13

sascha.weisse@cppartner.de

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