Betriebsrentenstärkungsgesetz – Ist Ihre bAV fit für 2022?

Am 1.1.2022 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (kurz: BRSG) final in Kraft. Zukünftig gelten Zuschüsse verbindlich auch für bAV-Altverträge. Alle gesetzlichen Vorgaben müssen bis Januar 2022 rechtssicher eingerichtet und umgesetzt werden. Zu diesem Thema haben wir einen ausführlichen Leitfaden für Unternehmen entwickelt, den wir Ihnen hier zum Herunterladen zur Verfügung stellen:

Sollte Ihnen die gesetzliche Anpassung in allen Facetten noch nicht bekannt sein, sprechen Sie uns gern direkt an. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung, um auch Ihre bAV rechtskonform ins Jahr 2022 zu bringen.
Ihr Ansprechpartner

Prokurist | Product Manager
Sascha Weiße
T 040 69 63 510-13