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FRAGEN
Direktversicherung?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, einen Anspruch (Steuerklasse I bis V). Sie
können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass zukünftige Entgeltansprüche jährlich bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der
gesetzlichen Rentenversicherung (für 2017 sind dies 3.048 €) für die Direktversicherung umgewandelt werden können (Rechtsanspruch auf
Entgeltumwandlung).
Wie sieht die Beitragszahlung aus?
Entgeltumwandlung: Die Beiträge werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers in die Direktversicherung eingezahlt. Jährlich
können bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (für 2017 sind dies 3.048 €) als Beiträge für die
Direktversicherung steuerfrei eingezahlt werden. Wenn keine pauschalbesteuerte Direktversicherung nach § 40b EStG besteht, kann der Beitrag um
1.800 Euro erhöht werden.
Die Beiträge unterliegen jährlich bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze nicht der Beitragspflicht der Sozialversicherung.
Wie hoch ist der Vorteil durch die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung?
Die Lohnnebenkosten für die Sozialversicherung betragen für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils rund 20 Prozent des Gehalts (Tendenz
steigend). Die Beiträge für die Direktversicherung unterliegen bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze nicht der Beitragspflicht der gesetzlichen
Sozialversicherung (2017: 3.048 €).
Welche Leistungen werden im Alter erbracht?
Im Rentenalter hat der Arbeitnehmer die Wahl zwischen einer lebenslangen, jährlich steigenden Rente oder einer Auszahlung in einer Summe. Die
Leistungen sind im Alter nachgelagert mit dem dann in der Regel geringeren Steuersatz als Rentner zu versteuern und unterliegen der
Krankenversicherungspflicht der Rentner.
Wie sieht die Leistung im Todesfall aus?
Todesfall während der Laufzeit: Bei Einschluss einer Beitragsrückgewähr im Todesfall werden die eingezahlten Beiträge in eine lebenslange
Hinterbliebenenrente umgewandelt und an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Wahlweise kann diese durch eine einmalige Kapitalzahlung abgefunden
werden.
Todesfall nach Rentenbeginn: Bei Einschluss einer Rentengarantiezeit wird bis Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit die Rente an die
Hinterbliebenen gezahlt.
Welche Garantien gibt die Direktversicherung?
Die Sparanteile des Beitrags verzinsen sich mit garantiert 0,9 Prozent (seit 2017). Neben der Garantieverzinsung kommen noch die erwirtschafteten
Überschüsse hinzu. Die Höhe der künftigen Gewinnbeteiligung ist unverbindlich, da diese von den künftigen Kapitalerträgen, von der Sterblichkeit und
von der Entwicklung der Kosten abhängt.
Werden die Leistungen im Rentenalter besteuert und verbeitragt?
Die Auszahlungen der Direktversicherung unterliegen als sonstige Einnahmen der nachgelagerten Besteuerung. Im Vergleich zur Besteuerung während
des Erwerbslebens ist der Steuersatz in der Regel niedriger. Dadurch entsteht keine bloße Steuerstundung, sondern zusätzlich auch ein Steuervorteil.
Auf die Auszahlungen aus einer Direktversicherung sind Sozialbeiträge für die gesetzliche Krankenkasse zu entrichten. Bei Auszahlung einer
Direktversicherung wird die Gesamtsumme hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf einen Zehn-Jahres-Zeitraum umgelegt.